Derzeit erleben wir Grundrechtseingriffe in nie gekanntem Ausmaß. Grundrechte werden nicht von Regierung und Gesetzgeber gewährt, sondern von ihnen gewährleistet. Entsprechend liegt die Rechtfertigungslast für Einschränkungen beim Staat: Er kann nicht nach freiem Ermessen – und sei es auch für ein noch so wichtiges Ziel – Einschränkungen anordnen, sondern muss sich mit allseinen Maßnahmen innerhalb des ihm zustehenden verfassungsrechtlichen Rahmens halten.
Die ASJ NRW hat sich mit den rechtlichen Fragestellungen in der Corona Krise befasst und das nachfolgende Positionspapier erstellt.